Unter Migration versteht man im Rahmen der Informationstechnik den Umstieg eines wesentlichen Teils der eingesetzten Software beziehungsweise den Transfer von Daten aus einer Umgebung in eine andere. Ähnlich der Portierung von Computerprogrammen versteht man unter einer Migration den Wechsel eines wesentlichen Teils der eingesetzten Software von einem Programm zum anderen. Die Migration geht über eine einfache Aktualisierung bzw. ein Upgrade hinaus und bezeichnet vielmehr einen grundlegenden Wechsel der Software-Infrastruktur. Die Migration bestehender Systeme auf neue Hardware nennt man Hardwaremigration.
Wir unterstützen Sie in beiden Fällen.
Sie möchten von einer Kanzleisoftware auf eine andere wechseln, da z.B. die alte Software Ihren Ansprüchen nicht mehr genügt. Kein Problem! Wir sorgen auch dafür, dass Ihr alter Datenbestand für die neue Software konvertiert wird.
Ihre Hardwareausstattung ist nicht mehr auf dem neusten Stand und Sie möchten das ändern. Auch hierfür haben wir unsere Spezialisten, die Ihre Hardware entsprechend Ihren Anforderungen anpassen.
Unter einer Portierung versteht man bei der Softwareentwicklung den Vorgang, ein Computerprogramm, das unter einem bestimmten Betriebssystem, einer Betriebssystemversion oder Hardware abläuft, auch auf anderen Betriebssystemen, anderen Versionen oder anderer Hardware lauffähig zu machen.
Ihnen fehlen für spezielle Geräte die entsprechenden Schnittstellen zu Ihrer Kanzleisoftware. Unsere Programmierer helfen Ihnen weiter.
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