Niedergelassene Ärzte haben mit dem Internet eine neue Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit ihren Patienten gewonnen. Schätzungsweise 6,5 Mio. Bundesbürger suchen im internet medizinischen Rat. Das unterstreicht den Wettbewerbsvorteil, den ein Internetauftritt für Sie haben kann.
Allerdings sind bei der Erstellung einer Informationsseite für Patienten die Auflagen durch den Gesetzgeber zu beachten, insbesondere um nicht mit den Werbeverboten der Heilberufe in Konflikte zu geraten. Diese Regelungen sind nicht immer einfach zu durchschauen und erschweren den Online-Auftritt der Arztpraxis.
Werbeverbote: Regeln, Vorschriften, Gesetze
Werben oder informieren?
Zusätzlich zum Patientenschutz gibt es Vorschriften für den geregelten Wettbewerb der Ärzte untereinander. Desweiteren ist Augenmerk zu legen auf die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammern, das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Regelungen in den Versorgungsverträgen mit den gesetzlichen Kassen.
Die Studie „Marketing in der Medizin“ (MiM) der Universitätsklinik Heidelberg zeigt, dass sowohl bei selbst gestalteten Homepages durch den Arzt wie auch auf den Seiten professioneller Gestalter die rechtlichen Rahmenbedingungen bei 70% aller Internetauftritte außer Acht gelassen wurden.
Zudem wurde deutlich, dass mehr als die Hälfte der Internet-Präsenzen (55 Prozent) von kommerziellen Anbietern erstellt wurde. Diese schnitten bei der Benotung deutlich besser ab als die im Do-it-yourself-Verfahren erstellten Websites (Grafik 1). !
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