aa
yy
tt

 

 



  • Rechtssicherheit bei ihrem Internetauftritt
  • professionelle Gestaltung
  • bessere Information für Ihre Patienten
  • stärkere Patentenbindung
  • Eintrag in Suchmaschinen und Datenbanken
  • Wegweiser zu Ihrer Praxis
  • stärkere patientnbindung
  • schnelle Anpassung bei Änderungswünschen

 

 
 

 

Internetauftritt

Niedergelassene Ärzte haben mit dem Internet eine neue Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit ihren Patienten gewonnen. Schätzungsweise 6,5 Mio. Bundesbürger suchen im internet medizinischen Rat. Das unterstreicht den Wettbewerbsvorteil, den ein Internetauftritt für Sie haben kann.

Allerdings sind bei der Erstellung einer Informationsseite für Patienten die Auflagen durch den Gesetzgeber zu beachten, insbesondere um nicht mit den Werbeverboten der Heilberufe in Konflikte zu geraten. Diese Regelungen sind nicht immer einfach zu durchschauen und erschweren den Online-Auftritt der Arztpraxis.

Werbeverbote: Regeln, Vorschriften, Gesetze

Werben oder informieren?

Zusätzlich zum Patientenschutz gibt es Vorschriften für den geregelten Wettbewerb der Ärzte untereinander. Desweiteren ist Augenmerk zu legen auf die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammern, das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Regelungen in den Versorgungsverträgen mit den gesetzlichen Kassen.

Die Studie „Marketing in der Medizin“ (MiM) der Universitätsklinik Heidelberg zeigt, dass sowohl bei selbst gestalteten Homepages durch den Arzt wie auch auf den Seiten professioneller Gestalter die rechtlichen Rahmenbedingungen bei 70% aller Internetauftritte außer Acht gelassen wurden.

Zudem wurde deutlich, dass mehr als die Hälfte der Internet-Präsenzen (55 Prozent) von kommerziellen Anbietern erstellt wurde. Diese schnitten bei der Benotung deutlich besser ab als die im Do-it-yourself-Verfahren erstellten Websites (Grafik 1). !

Werbung

Quelle: Elste, Frank; Diepgen, Thomas L.
Die Arztpraxis im Internet: Werbung und Marketing in den neuen Medien
Dtsch Arztebl 2002; 99(8): A-488 / B-392 / C-370

Wir beraten Sie, planen mit Ihnen und gestalten Ihren professionellen Internetauftritt nach Ihren Wünschen - und das rechtssicher.

... damit Ihnen dieses passiert:
"Durch Abmahnungen ihrer Homepages entsteht Ärzten ein Gesamtschaden in Millionenhöhe. Zu diesem Ergebnis kommt die noch unveröffentlichte Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2008“ der Stiftung Gesundheit, Hamburg (www.stiftung-gesundheit.de). Danach wurden bislang 7,2 Prozent der Praxiswebsites abgemahnt, weitere 0,2 Prozent sogar mehrfach. Von den rund 201 000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten haben 53,6 Prozent eine Internetpräsenz. Rund 8 000 davon wurden erfolgreich juristisch belangt. Bei durchschnittlichen Mahngebühren von 1 000 Euro ergibt sich ein Gesamtschaden von rund acht Millionen Euro."
Quelle: Krüger-Brand, Heike E., Arzthomepages: Rund 8 000 Websites abgemahnt
Dtsch Arztebl 2008; 105(31-32): A-1644, AKTUELL