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  • stärkere Patientenbindung und -zufriedenheit
  • individuelle Beratung
  • größere Mitarbeiterzufriedenheit
  • optimierte Arbeitsabläufe
  • höhere Umsätze und Erträge
  • transparente und kostengünstige Wartungsverträge
  • schneller Support
  • große Projekterfahrung
 
 

 

TQM

Die Einführung qualitätsbezogener Maßnahmen im Gesundheitswesen begannen im Jahr 1993, als die Verpflichtung zur Qualitätssicherung im Sozialgesetzbuch V in den Paragraphen 135-137 festgelegt wurde. Im Jahre 1999 wurde auf der 72. Gesundheitskonferenz der Länder die Verpflichtung der niedergelassenen Ärzte zur Einführung des Qualitätsmanagement beschlossen. Gemäß dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom Oktober 2003 sind Arztpraxen angehalten ein praxisinternes Qualitätsmanagement zu implementieren und fortführen.

Qualitätsmanagement ist an dieser Stelle prozess-bezogen zu sehen, d.h. die ärztliche Tätigkeit der Diagnose und Therapie (=Hauptprozesse) ist eingebunden in eine Vielzahl lenkender (=Führungsprozesse) und unterstützender Maßnahmen (=Supportprozesse) die in Wechselwirkung zueinander und Abhängigkeit voneinander stehen. Darüber hinaus hat die Arztpraxis eine gesamtgesellschaftliche Einbindung, in deren Rahmen ihre Interessen und Verpflichtungen definiert sind.

Die Einrichtung des Qualitätsmanagementsystems in einer Praxis kann gegenüber den Patienten und der Öffentlichkeit durch ein Zertifikat sichtbar gemacht werden. Voraussetzung für die Erlangung eines Zertifikates ist die Erfüllung der Vorgaben des ausgewählten Qualitätsmanagementsystems.

So ist die Norm DIN EN ISO 9000:2000 in über 150 Ländern der Welt anerkannt (International Standardization Organisation). Sie besitzt Gültigkeit in der Europäischen Gemeinschaft (EN) und in der Bundesrepublik Deutschland (Deutsche Industrie Norm).

Schnittellen

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Implementierung eines praxen-internen TQM bis hin zum Audit.

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